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FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14 |
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Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14
- FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
- BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15
- BFH - IV R 13/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 25.06.2014 - X R 16/13
Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Das anschließende Klageverfahren, mit dem der Kläger zunächst weiter den Abzug der dauernden Lasten als Sonderausgaben begehrte, ruhte im Einverständnis der Beteiligten bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Revisionsverfahren X R 16/13.In diesem Verfahren bestätigte der BFH mit Urteil vom 25. Juni 2014 (BFHE 246, 172, BStBl II 2014, 889) die Auffassung des FA, dass nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 die auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhenden Leistungen des Nutzungsberechtigten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar seien.
Dieser Veranlassungszusammenhang ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH auch bei Leistungen aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags zwar auch gegeben, wenn der Hofeigentümer seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu einem angemessenen - d.h. fremdüblichen - Entgelt an den Wirtschaftsübernehmer überlässt, weil sie dann als Gegenleistung für den Erwerb eines zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsgutes gezahlt werden (BFH-Urteil vom 25. Juni 2014, X R 16/13, BFHE 246, 172, BStBl II 2014, 889, unter II.I. c) dd)).
Die Aufwendungen des Klägers sind nach der Entscheidung des BFH im Urteil vom 25. Juni 2014 (X R 16/13, BFHE 246, 172, BStBl II 2014, 889) auch nicht mehr als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar.
- BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11
Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Für Miet- oder Pachtverträge bedeutet dies, dass die in §§ 535, 581 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmten vertraglichen Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der zu entrichtenden Pacht klar und eindeutig geregelt sein müssen (vgl. zu den insoweit übereinstimmenden Anforderungen an Mietverträge: BFH-Urteile vom 6. August 2013 VIII R 33/11, BFH/NV 2014, 151; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).In diesem Zusammenhang sind an den Nachweis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses umso strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteil vom 06. August 2013 VIII R 33/11 BFH/NV 2014, 151).
Auch wenn es für die Anerkennung eines Vertrages generell unschädlich ist, wenn neben den Barzahlungen auch Sachleistungen vereinbart werden, weil diese ebenfalls zu den Entgelten im Sinne von § 21 EStG rechnen (BFH-Urteil vom 6. August 2013 VIII R 33/11 BFH/NV 2014, 151), müssen doch auch die Sachleistungen so genau bestimmbar sein, dass für die Vertragspartner feststellbar ist, welchen Geldwert diese haben, da anderenfalls die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung nicht überprüft werden kann.
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Für das Vorhandensein eines steuerrechtlich anzuerkennenden Vertragsverhältnisses als steuermindernde Tatsache trägt der Steuerpflichtige die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2010, VIII R 27/08 BFH/ NV 2010, 2038 m.w.N.).
- BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Für Miet- oder Pachtverträge bedeutet dies, dass die in §§ 535, 581 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmten vertraglichen Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der zu entrichtenden Pacht klar und eindeutig geregelt sein müssen (…vgl. zu den insoweit übereinstimmenden Anforderungen an Mietverträge: BFH-Urteile vom 6. August 2013 VIII R 33/11, BFH/NV 2014, 151; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106). - BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
23 a) Die steuerliche Anerkennung eines wie im Streitfall mit einem nahen Angehörigen geschlossenen Vertrages setzt u.a. voraus, dass das Vereinbarte und die Durchführung einem Fremdvergleich standhalten (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BStBl II 2009, 299; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BStBl II 2011, 20 m.w.N.). - BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Diese an die Anerkennung von Angehörigenverträgen gestellten Anforderungen sind als Anhaltspunkte im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 EStG) zugehörig sind, zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826). - BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07
Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
23 a) Die steuerliche Anerkennung eines wie im Streitfall mit einem nahen Angehörigen geschlossenen Vertrages setzt u.a. voraus, dass das Vereinbarte und die Durchführung einem Fremdvergleich standhalten (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BStBl II 2009, 299; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BStBl II 2011, 20 m.w.N.). - BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Bei einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO ist nicht nur das (gestiegene) Versorgungsbedürfnis des Vermögensübergebers, sondern auch die (ggf. verminderte) Leistungsfähigkeit des Vermögensübernehmers zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007, X B 162/06 BFH/NV 2007, 1501 unter 1d)). - BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57
Abänderung von Altenteilsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Die Abänderung vertraglich vereinbarter Altenteilsleistungen ist bei einer erheblichen Veränderung der für ihre Festsetzung maßgebend gewesenen allgemeinen Verhältnisse zulässig und dies gilt auch dann, wenn die Veränderung lediglich in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eingetreten ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. Oktober 1957, V BLw 12/57, BGHZ 25, 293, NJW 1957, 1798). - BFH - IV R 13/15 (anhängig)
Landwirtschaft, Wirtschaftsüberlassungsvertrag, Betriebsausgabe, Unterhalt, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 13/15. - FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08
Bewertung einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last; Schätzung von …
- FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 12 K 635/00
Steuerliche Einordnung eines Vertrages zur Überlassung eines landwirtschaftlichen …